Quixec Quixec

Lizenzbedingungen

Stand: 11.08.2026

1. Anbieter

Diese Software wird bereitgestellt von:

Dr. Mugur-Ioan Dietrich
Oranienstraße 16
57290 Neunkirchen
Deutschland

E-Mail:

(nachfolgend „Anbieter")

Der Vertrieb der kostenpflichtigen Software erfolgt über die Digistore24 GmbH, St.-Godehard-Straße 32, 31139 Hildesheim, die als Reseller (Wiederverkäufer) im eigenen Namen an den Endkunden verkauft. Vertragspartner des Endkunden für den Kaufvertrag über die Software ist damit Digistore24. Für die Bereitstellung, Nutzung und den Betrieb der Software gilt zusätzlich diese Lizenzvereinbarung zwischen Anbieter und Nutzer. Verbraucherinformations- und Widerrufsbelehrungspflichten aus dem Kaufvertrag werden von Digistore24 erfüllt.

Im Sinne dieser Vereinbarung bezeichnet:

„Nutzer" jede natürliche Person, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die eine Lizenz für Quixec erwirbt oder auf deren Rechnung eine Lizenz erworben wird und die Quixec auf einem von ihr betriebenen Endgerät installiert oder verwendet; nutzt der Nutzer die Software in seinem Unternehmen, so umfasst die Nutzung auch die Bedienung des lizenzierten Endgeräts durch von ihm eingesetzte Personen (§ 3 Absatz 1).

„Verbraucher" und „Unternehmer" werden im Sinne der §§ 13 und 14 BGB verwendet; zwingende Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers, insbesondere §§ 327 ff. BGB, gehen abweichenden Regelungen dieser Vereinbarung vor.

„Vollversion" bezeichnet die kostenpflichtige, zeitlich unbefristete Fassung der Software; „Testversion" bezeichnet die kostenlose, auf 30 Tage befristete Fassung der Software (§ 2 Absatz 3). „Lizenzschlüssel" ist der Schlüssel zur Freischaltung der Vollversion; „Testschlüssel" ist der Schlüssel zur Freischaltung der Testversion.

2. Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand dieser Vereinbarung ist die zeitlich unbefristete (Vollversion) bzw. zeitlich befristete (Testversion) Überlassung der auf einem Windows-Endgerät (Windows 10 oder 11, 64 Bit) des Nutzers lokal ausführbaren Desktop-Software „Quixec" des Anbieters zur Nutzung nach Maßgabe dieser Lizenzbedingungen. Es wird kein Eigentum an der Software übertragen, insbesondere keine Übertragung der urheberrechtlichen Nutzungs- oder Verwertungsrechte; sämtliche Rechte an der Software, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken- und sonstige Schutzrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter, soweit nicht in diesen Bedingungen ausdrücklich abweichend geregelt.

(2) Über die Basissoftware hinaus können optionale, separat zu erwerbende Erweiterungen („Addons") – derzeit die Workspace-Erweiterung (Einmalzahlung), das KI-Addon (Jahresabonnement) und die SEPA-IBAN-Validierung (Jahresabonnement) – genutzt werden. Diese Vereinbarung gilt für die Basissoftware und für sämtliche Addons gleichermaßen. Für einzelne Addons können sich zusätzliche Bedingungen ergeben (siehe insbesondere Abschnitt 8 zum KI-Addon sowie Abschnitt 10 zu Aktualisierungen und zur Laufzeit und Abrechnung der Abonnements).

(3) Quixec kann dem Nutzer zunächst als kostenlose, auf 30 Tage befristete Testversion mit dem vollen Funktionsumfang der Vollversion bereitgestellt werden; die Freischaltung erfolgt über einen befristeten Testschlüssel, der auf Anforderung über die Website per E-Mail zugestellt wird. Mit Ablauf der Testphase endet die Nutzungsberechtigung, sofern keine kostenpflichtige Lizenz erworben wird. Nach Ende der Testphase gespeicherte, vom Nutzer eingegebene oder erzeugte Inhalte verbleiben in der lokalen Datenbank auf dem Endgerät des Nutzers; die zwingenden Verbraucherrechte nach § 327p BGB, insbesondere das Recht auf Bereitstellung dieser Inhalte in einem gängigen und maschinenlesbaren Format, bleiben unberührt.

(4) Diese Lizenzbedingungen gelten gleichermaßen für die kostenlose Testversion und für die kostenpflichtige Vollversion. Vertragspartner der kostenlosen Testversion ist ausschließlich der Anbieter. Vertragspartner des Kaufvertrags über die Vollversion und die Addons ist die Digistore24 GmbH als Reseller; für die Nutzung der Software gilt in beiden Fällen zusätzlich diese Endnutzer-Lizenzvereinbarung zwischen dem Anbieter und dem Nutzer.

3. Lizenz

(1) Der Nutzer erhält mit dem Erwerb einer Lizenz das einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software auf einem Gerät zu installieren und zu nutzen (Geräte-Lizenz). Die Nutzung auf dem lizenzierten Gerät ist unabhängig davon zulässig, welche Person innerhalb des Unternehmens des Nutzers das Gerät bedient. Der Nutzer darf die Software auf dem lizenzierten Gerät zur Bearbeitung der Rechnungs- und Zahlungsdaten mehrerer von ihm betreuter Mandanten oder Auftraggeber einsetzen; der Umfang der hierfür verfügbaren Funktionen kann vom Erwerb entsprechender Erweiterungen abhängen.

(2) Gerätewechsel und weitere Lizenzen: Die Lizenz ist an das Gerät gebunden, auf dem die Software aktiviert wird. Ein Gerätewechsel ist durch Deaktivierung und erneute Aktivierung möglich; der Nutzer kann eine erneute Aktivierung über die beim Kauf hinterlegte E-Mail-Adresse selbst anfordern. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Geräten erfordert für jedes weitere Gerät eine eigene Lizenz.

(3) Weitergabeverbot: Eine Weitergabe, Vermietung, Unterlizenzierung oder sonstige Überlassung des Lizenzschlüssels oder der Software an Dritte ist – vorbehaltlich zwingender urheberrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Erschöpfungsgrundsatzes gemäß § 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG bei einer dauerhaften Veräußerung der gesamten Lizenz – nicht gestattet.

(4) Sperrung bei erheblichem Verstoß: Bei erheblichen und schuldhaften Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere gegen die Nutzungsbeschränkungen (§ 4), ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz zu sperren, nachdem er den Nutzer erfolglos unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung des Verstoßes aufgefordert hat (§ 314 Abs. 2 BGB entsprechend). Einer vorherigen Aufforderung bedarf es nicht, wenn diese nach den Umständen des Einzelfalls entbehrlich ist, insbesondere bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung, die die weitere Fortsetzung der Nutzung unzumutbar macht.

(5) Technische Aktivierungskontrolle: Die Aktivierung und Nutzung der Software setzt eine gültige, dem jeweiligen Gerät zugeordnete Lizenz voraus; eine Aktivierung auf abweichender Hardware kann durch das Lizenzsystem automatisiert abgelehnt werden. Die vorstehenden Regelungen zur Sperrung nach Absatz 4 bleiben unberührt.

4. Nutzungsbeschränkungen

Der Nutzer verpflichtet sich, die Software ausschließlich im Rahmen dieser Lizenzbedingungen zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt, die Software:

  • zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (insbesondere zur Herstellung der Interoperabilität nach § 69e UrhG)
  • zu verändern, zu bearbeiten oder abgeleitete Werke zu erstellen, soweit dies nicht nach § 69d Abs. 1 UrhG zur bestimmungsgemäßen Benutzung erforderlich ist
  • an dieser Software vorhandene technische Schutzmaßnahmen zu umgehen oder außer Kraft zu setzen
  • an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder als Dienstleistung Dritter zugänglich zu machen, soweit nicht § 3 Absatz 3 dies ausdrücklich zulässt
  • zu Zwecken zu nutzen, die gegen zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Rechte Dritter verstoßen, insbesondere zur Verarbeitung personenbezogener Daten ohne hinreichende Rechtsgrundlage
  • Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen, Markenzeichen oder sonstige Hinweise auf Rechte des Anbieters aus der Software zu entfernen oder zu verändern.

Die zwingenden Rechte des Nutzers aus §§ 69d und 69e UrhG bleiben unberührt.

5. Lizenzprüfung

Zur Aktivierung und laufenden Überprüfung der Lizenz stellt die Software eine verschlüsselte Verbindung zu einem Lizenzserver des Anbieters her. Hierbei wird eine aus mehreren Geräteeigenschaften abgeleitete, gerätebezogene Kennung (Hardware-ID) übertragen; technisch bedingt fällt darüber hinaus die IP-Adresse des Endgeräts an. Rechnungs- oder Inhaltsdaten werden nicht übertragen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zur Speicherdauer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für die Software.

Die Kernfunktionen der Software, insbesondere die Verarbeitung und Extraktion von Rechnungsdaten sowie die Erzeugung von SEPA-, SWIFT-, CSV- und XML-Dateien, erfolgen vollständig lokal auf dem Endgerät des Nutzers, ohne dass die zugrunde liegenden Dokumente oder Rechnungsdaten hierfür an den Anbieter übermittelt werden. Eine Verbindung zu Servern des Anbieters besteht ausschließlich für die Lizenzprüfung nach Absatz 1 und, sofern aktiviert, für die automatische Update-Prüfung (Abschnitt 10). Die Nutzung des optionalen KI-Addons (Abschnitt 8) sowie freiwillige Supportanfragen (Abschnitt 9) bleiben hiervon unberührt.

6. Funktionsumfang

Die Software liest aus eingehenden Dokumenten (insbesondere Rechnungen und ähnliche Zahlungsanforderungen) Zahlungs- und Buchungsdaten aus – namentlich Empfänger, IBAN, BIC, Betrag, Währung und Verwendungszweck – und bereitet sie zur Weiterverwendung auf, unter anderem als SEPA-XML-Datei (pain.001), SWIFT-XML, EPC-QR-Code (Girocode), CSV-Datei oder zum Kopieren einzelner Felder. Die Software hat keinen Zugriff auf Bankkonten des Nutzers und führt selbst keine Überweisungen aus; die Ausführung der Zahlung erfolgt ausschließlich durch den Nutzer und dessen Bank.

Zum Funktionsumfang gehört unter anderem die Möglichkeit, Rechnungen automatisch aus einem oder mehreren vom Nutzer eingerichteten E-Mail-Postfächern per IMAP abzurufen. Die hierfür erforderlichen Zugangsdaten werden ausschließlich lokal und verschlüsselt auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert; der Zugriff auf das Postfach erfolgt ausschließlich lesend. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er zum Abruf der jeweiligen Postfächer berechtigt ist und dass die Verarbeitung der darin enthaltenen Nachrichten und Anhänge zulässig ist. Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für die Software.

Die Software stellt keine steuerliche, rechtliche, finanzielle oder zahlungsbezogene Beratung dar und ersetzt insbesondere keine fachliche Prüfung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Bank oder Arbeitgeber. Sie unterstützt lediglich technisch bei der Erfassung und Verarbeitung von Daten. Für steuerliche, rechtliche, finanzielle oder personalwirtschaftliche Entscheidungen ist der Nutzer selbst verantwortlich und sollte im Zweifel fachkundigen Rat einholen.

7. Prüfpflichten des Nutzers und Gewährleistung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, alle durch die Software erzeugten oder extrahierten Daten vor deren Verwendung eigenständig und sorgfältig zu prüfen. Diese Prüfpflicht besteht insbesondere für Empfänger, IBAN, BIC, Betrag, Währung, Verwendungszweck, Skonto, Netto- und Bruttobeträge, Rechnungsdaten sowie für alle erzeugten SEPA- oder SWIFT-Dateien, XML- oder CSV-Exporte und Girocodes.

(2) Erfolgt eine Weiterverwendung der von der Software bereitgestellten Daten ohne die vorstehend beschriebene Prüfung, geschieht dies auf alleiniges Risiko des Nutzers. Der Anbieter haftet in diesem Fall nur nach Maßgabe des Abschnitts 11 (Haftungsbeschränkung); die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

(3) Die Software wird zur Nutzung im jeweils aktuellen Entwicklungsstand überlassen. Der Anbieter übernimmt keine Garantie und keine Beschaffenheitszusicherung im Sinne des § 443 BGB dafür, dass die Software für die spezifischen Zwecke des Nutzers geeignet ist oder ununterbrochen und fehlerfrei läuft.

(4) Ist der Nutzer Verbraucher, gelten für Mängel der Software die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte). Danach hat der Verbraucher insbesondere Anspruch auf Nacherfüllung (Herstellung der Vertragsmäßigkeit), Beendigung des Vertrags oder Minderung sowie – bei Verschulden des Anbieters – auf Schadensersatz nach Maßgabe des Abschnitts 11. Die Regelungen dieses Abschnitts 7 gelten nur, soweit sie mit den §§ 327 ff. BGB vereinbar sind.

(5) Ist der Nutzer Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln in zwölf Monaten ab Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Ansprüche aus einer Garantie oder Beschaffenheitszusicherung sowie sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

8. Nutzung des optionalen KI-Addons

Die Nutzung des optionalen KI-Addons erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Bei aktivierter Nutzung übermittelt der Nutzer Rechnungsdokumente an einen von ihm selbst gewählten und mit eigenem API-Schlüssel angebundenen KI-Dienstleister. Der Anbieter stellt hierfür lediglich die technische Schnittstelle bereit; er hat auf die Übermittlung und die dortige Verarbeitung keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Haftung. Details zur datenschutzrechtlichen Einordnung ergeben sich aus Abschnitt 4b der Datenschutzerklärung für die Software.

Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung der jeweiligen Inhalte an den gewählten KI-Dienst berechtigt ist. Soweit der Nutzer Unternehmer ist, stellt er den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des KI-Addons durch den Nutzer oder auf von ihm hierzu bereitgestellten Daten beruhen, es sei denn, der Nutzer hat den Verstoß nicht zu vertreten (kein Verschulden). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellungspflicht nicht. Für Datenübermittlungen in Drittländer außerhalb der Europäischen Union (z. B. USA) und deren rechtliche Absicherung nach den Art. 44 ff. DSGVO – insbesondere durch Auswahl eines nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifizierten Anbieters oder durch Abschluss von Standardvertragsklauseln – ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich.

9. Support und Datenübermittlung

Personenbezogene und sonstige Daten (z. B. Rechnungen, Protokolldateien, extrahierte Zahlungsdaten) werden ausschließlich dann an den Anbieter übermittelt, wenn der Nutzer diese aktiv und freiwillig im Rahmen einer Supportanfrage bereitstellt. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er zur Übermittlung dieser Daten berechtigt ist; insbesondere hat er Dokumente, die Beschäftigten- oder Lohndaten Dritter enthalten (z. B. DATEV-Lohnabrechnungen), vor der Übermittlung zu anonymisieren oder auf das für die Bearbeitung der Supportanfrage erforderliche Maß zu beschränken. Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung für die Software.

10. Updates

Der Anbieter ist berechtigt, die Software zu aktualisieren, funktional anzupassen und weiterzuentwickeln. Aktualisierungen (Updates), die für die Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit der Software erforderlich sind, werden im Rahmen einer bestehenden Vollversionslizenz für einen Zeitraum bereitgestellt, den der Nutzer aufgrund der Art und des Zwecks der Software und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann; insoweit gelten insbesondere § 327f BGB und § 475b BGB. Über notwendige Aktualisierungen wird der Nutzer im Programm oder per E-Mail informiert. Über den vorstehenden Umfang hinausgehende Änderungen der Software, die die Zugriffs- oder Nutzungsmöglichkeit des Verbrauchers auf die Software beeinträchtigen, sind nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB zulässig; insbesondere setzen sie einen triftigen Grund voraus und werden dem Verbraucher rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf kostenlose Aktualisierung auf eine neue Hauptversion (Upgrade) besteht nicht. Für optionale Addons gelten die jeweils bei Erwerb mitgeteilten Bedingungen, insbesondere hinsichtlich Laufzeit und Abrechnung.

11. Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Umfang einer vom Anbieter abgegebenen Garantie oder Beschaffenheitszusicherung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), ist die Haftung des Anbieters auf den nach der Art des Geschäfts vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten auf dem Endgerät des Nutzers haftet der Anbieter bei einfacher Fahrlässigkeit nur bis zu dem Betrag, der zu ihrer Wiederbeschaffung bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Nutzer erforderlich gewesen wäre. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Daten in angemessenen zeitlichen Abständen und im Rahmen des ihm technisch Zumutbaren zu sichern.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, Vertreter und – soweit vorhanden – Mitarbeiter des Anbieters.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die zwingenden Bestimmungen der §§ 327 ff. BGB (Verträge über digitale Produkte) bleiben unberührt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Wenn der Nutzer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens hat, bleibt die Anwendung zwingender verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften dieses Landes im Rahmen des Art. 6 Abs. 2 Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) von dieser Rechtswahl unberührt.

(2) Ist der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Der Anbieter ist abweichend hiervon berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

13. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (§ 126b BGB); dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. § 327r BGB (Änderungen digitaler Produkte durch den Anbieter) bleibt unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).

(3) Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht.